Invictus Gym Hamburg

Allgmeine Geschäftbedingungen

Invictus Fitness GmbH

Bremer Straße 58

27729 Hambergen

Tel: +49 (0) 0176 476 45 993

Vertreten durch:

Lars Denker

Max Madsen

Moritz Schröder

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen Invictus Fitness GmbH und den Mitgliedern, die ab dem 01.07.2023 abgeschlossen worden sind bzw. zukünftig abgeschlossen werden. Als Mitglieder werden solche Personen bezeichnet, die mit der Invictus Fitness GmbH einen Mitgliedsvertrag ab dem 01.07.2023 abgeschlossen haben oder zukünftig abschließen werden und auf dieser Grundlage zur Nutzung der Studios der Invictus Fitness GmbH berechtigt sind.

  1. Mitgliedschaft

2.1 Antrag 

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein bindendes Angebot an Invictus Fitness GmbH zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Invictus Fitness GmbH, die Invictus Fitness GmbH kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung dieses Angebot ohne An­gaben von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt die Invictus Fitness GmbH das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragsstellung zustande. Eine abgeschlossene Onlinemitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen seitens des Mitgliedes gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich an das entsprechende Studio zugestellt werden.

2.2 Nutzung

Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche in jedem Studio aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen. Es besteht kein Anrecht darauf, alle angebotenen Geräte jederzeit zu nutzen.

2.3 Übertragung

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium / Transponder Chip nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzureichen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes ist das Mitglied verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden

entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag.

2.4 Verlust des Transponder-Chips

Bei Verlust des Transponder-Chips wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz

beschafft. Wird der Transponder nicht spätestens zwei Wochen nach Ende eines

Mitgliedschaftsvertrages zurückgegeben wird dies ebenfalls als Verlust gewertet. Die

Kosten für den Verlust betragen 10,00 EUR. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden

entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag

2.4 Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsre­levanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) der Invictus Fitness GmbH unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Invictus Fitness GmbH dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tra­gen.

2.5 Minderjährige

Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet

2.6 Online Anmeldung für Jugendliche

Wenn sich eine Person vor Vollendung des 18. Lebensjahres online ein Angebot von der Invictus Fitness GmbH sichert, so muss diese Person innerhalb der nächsten 3 Werktage mit einer erziehungsberechtigten Person im Vertragsstudio die Erlaubnis nachtragen. Wenn dies nicht geschieht, verfällt das entsprechende Angebot.

2.7 Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst eine Grundlaufzeit von 12 oder 24 Monate. Wenn die Mitgliedschaft nicht vom Mitglied oder der Invictus Fitness GmbH spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich die Mit­gliedschaft um die Hälfte der vorherigen Laufzeit (6 bzw. 12 Monate). Eine Vertragsänderung (Upgrade) auf eine längere Laufzeit und/oder weiteren Zusatzoptionen ist jederzeit möglich.

2.8 Tagestickets

Tagestickets gelten am jeweiligen Tages des Kaufes bis zum Betriebsschluss. Tagestickets können nur vor Ort gekauft werden.

2.9 10er Karten

10er Karten haben eine Gültigkeit von 24 Monaten und dürfen nicht übertragen oder verkauft werden. Die 10er Karten gelten nur für die Online bzw. Vor Ort angegebene Person

3 Zahlungsmittel / Zahlungsverzug

3.1 Zahlungsmittel

Zahlungen können mit Bargeld und bargeldlosen Möglichkeiten in unserem Studio vorgenommen werden

3.2 Online-Zahlungen

Online Zahlungen werden über Adyen N.V. German Branch

Friedrichstraße 63 Eingang Mohrenstraße 17, 10117 Berlin abgewickelt

3.3 Fälligkeit der monatlichen Beträge

Der Mitgliedsbeitrag wird 4-wöchentlich immer montags im Voraus mittels Lastschriftverfahren abgebucht, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Beitragszahlung in Höhe von 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so ist die Invictus Fitness GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Invictus Fitness GmbH berech­tigt, den kompletten Vertrag bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Zusätzlich ist die Invictus Fitness GmbH berech­tigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Be­stimmungen zu verlangen.

3.5 Kosten bei Rückbuchung

Das Mitglied ist über eine ausreichende Deckung seines Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung verpflichtet. Die durch die nicht zustande gekommene Abbuchung des Beitrages entstandenen zusätzlichen Kosten sind vom Mitglied zu tragen. 

4 Nutzung der Einrichtung

4.1 Zugang

Der Zugang zum Studio erfordert ein Zutrittsmedium / Transponder Chip. Der Zutritt erfolgt nur unter Vorlage und Beisichführung dieses Zutrittmediums. Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren und einen möglichen Verlust unverzüglich gegenüber der Invictus Fitness GmbH anzuzeigen.

4.2 Hausordnung

Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Hausordnung hängt in jedem Fitness-Studio aus. Das Personal ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im Einzelfall gegenüber dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

4.3 Spinde

In jedem Studio stehen dem Mitglied verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das Studio bzw. die Invictus Fitness GmbH ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die Gegenstände auszuräumen.

4.4 Parkplätze

Sofern den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung auf die Trainingszeit im Studio. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied ausdrücklich untersagt. Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

4.5 Solarium

Das Solarium darf täglich für maximal 20 Minuten genutzt werden. Die Benutzung des Solariums vor dem 18. Lebensjahr ist laut Gesetz verboten. Die Liegeflächen sind nach dem Ge­brauch zu reinigen/zu desinfizieren.

4.6 Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) und Tieren in das Studio ist ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.

  1. Haftungsausschluss

5.1 Die Invictus Fitness GmbH haftet grundsätzlich nicht für Schäden des

Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche

Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden,

die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Invictus Fitness GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von

der Invictus Fitness GmbH zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich,

die fortlaufende Bereitstellung der in § 4 des Vertrages genannten Einrichtungen.

5.2 Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Invictus Fitness GmbH zu bringen. Von Seiten der Invictus Fitness GmbH

werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte

Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen

in einem durch die Invictus Fitness GmbH zur Verfügung gestellten Spind

begründet keinerlei Pflichten von der Invictus Fitness GmbH in Bezug auf die

eingebrachten Gegenstände.

  1. Beiträge

6.1

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum Vertragsbeginn fällig.

6.2

Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

6.3 

Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht der Invictus Fitness GmbH das Recht zu, den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt, wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, an dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend.

7 Kündigung

 

7.1 Allgemeine Kündigungsbestimmungen

Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit. Gilt nicht für monatlich kündbare Verträge, Tagestickets und 10er Karten.

7.2 Einreichung der Kündigung

Jede Kündigung oder gewünschte Vertragsaussetzung ist unter Angabe der Kundennummer zu erklären. Die Erklärung ist per Brief an die Invictus Fitness GmbH

Bremer Straße 58 27729 Hambergen, zu versenden. Die Kündigung sollte aus Gründen der Identifizierbarkeit und zur Sicherstellung einer eindeutigen Zuordnung sowohl den vollständigen Namen als auch die Mitgliedskennnummer, die sich aus dem Mitgliedsvertrag ergibt, enthalten.

  1. Konsumverbote/ Verbotene Gegenstände

Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Ferner ist es nicht gestattet, Suchtmittel zu konsumieren. Das Mitglied darf nur solche verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit sich führen, die dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen. Verboten ist das Mitbringen und Beisichführen anderer verschreibungspflichtiger Arzneimittel und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen. Dem Mitglied ist es untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei jeder Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Schadensersatz in Höhe von 300,00 EUR geltend zu machen. 

  1. Datenschutz

Die Invictus Fitness GmbH erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei Betreten des Studios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile (Eingangs- und Kassenbereich) mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Grundsätzlich erfolgt eine Löschung dieser Videoaufnahmen automatisch nach 72 Stunden, insofern sie nicht vorher von Strafverfolgungsbehörden rechtmäßig angefordert werden. Eine Videoüberwachung von Umkleide oder Duschkabinen findet zu keinem Zeitpunkt statt. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Zum Schutz vor Missbrauch und zwecks Zugangskontrolle berechtigt das Mitglied der Invictus Fitness GmbH ein digital erstelltes Foto des Mitglieds dem persönlichen Datensatz (Personenstamm) zuzuweisen.

  1. Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn die Invictus Fitness GmbH das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben wird, den Änderungen innerhab einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist die Invictus Fitness GmbH berechtigt den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

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